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1) Das Teehaus zum blauen Drachen behält sich das Recht vor unangekündigte Qualitätskontrollen bei seinen Zulieferfirmen zu machen.

2) Das Teehaus zum blauen Drachen behält sich vor fehlerhafte Ware ohne Kostenerstattung zu der Zulieferfirma zurück zu schicken.

3) Das Teehaus zum blauen Drachen verpflichtet sich zu einer Gewinnbeteiligung von 20% proportional zu den eingenommenen Gewinn, der jeweiligen Zuliefererfirma. (dies heißt: Werden von Zulieferfirma A mehr Waren verkauft, als von Zulieferfirma B, so erhält Zulieferfirma A den proportional gesehen höheren Gewinnanteil)

4) Das Teehaus zum blauen Drachen übernimmt nur Haftung im Falle der Ungenießbarkeit der Waren, wenn es sich um einen Fehler des Teehauses handelt, der zur Ungenießbarkeit geführt hat.